ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Küchenzentrum MG GmbH, Erzbergstraße 170, 41061 Mönchengladbach, vertreten durch die Geschäftsführer Yalcin Aliustaoglu und Levent Camkese
  1. Allgemeines, Geltungsbereich

    Die nachstehenden Bedingungen gelten ausschließlich für unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen aus Kauf-, Werk- oder Dienstvertrag und anderen Verträgen. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Allgemeine Einkaufsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Das gilt auch dann, wenn wir deren Anwendung nicht gesondert widersprechen. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

  2. Angebote, Auftragsbestätigung

    1. Unsere Angebote sind, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, freibleibend.
    2. Serienmäßig hergestellte Waren (Möbel, etc.) werden grundsätzlich nach Muster oder Abbildung verkauft. Es besteht nur dann Anspruch auf Lieferung von Ausstellungsstücken, wenn dies besonders vereinbart wurde. Abweichungen in Struktur, Farbe, Maß und/oder Maserungen gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Leder, Natursteinplatten, Furniere, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind.
    3. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden werden dem Kunden berechnet.

  3. Preise und Zahlungen

    1. Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Vorbehaltlich abweichender vertraglicher Vereinbarungen hat die Zahlung unverzüglich nach Warenerhalt oder Montage kosten- und spesenfrei in bar oder per Lastschrift zu erfolgen.
    2. Bei Lieferung Fall haftet der Kunde dafür, dass der Transport in die Wohnung oder bis zur Anlieferstelle mit den üblichen Mitteln eines Möbeltransportes möglich ist; entsprechendes gilt für die Anlieferungsmöglichkeit durch Eingänge und Treppenhäuser.
    3. Der Kunde ist nur berechtigt, mit Forderungen aufzurechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Das gilt nicht für Verbraucher.
    4. Im Falle des Rücktritts oder der Kündigung eines wirksam abgeschlossenen Vertrages durch den Kunden werden die angefallenen Kosten in Form von Planungsaufwand, Rücklaufgebühren, Buchungsgebühren, lohngebundenen Kosten und sonstigen Aufwendungen in Rechnung gestellt, mindestens jedoch 10 % des Auftragswertes, sofern der Kunde nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.

  4. Lieferung

    1. Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt worden sind. Unvorhergesehene Umstände und Ereignisse, wie zum Beispiel höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe, Streiks jeder Art, Sabotage, Maschinendefekte, Bruch, Rohstoff- oder Energiemangel, Epidemien oder Pandemien, Krieg, Aufruhe usw. berechtigen uns, die Lieferung bzw. Erbringung der Leistung für die Dauer der höheren Gewalt hinauszuschieben. Sofern ein Festhalten am Vertrag aufgrund der Verzögerung für den Kunden unzumutbar wird, so ist dieser zum Rücktritt berechtigt. Bei nicht nur vorübergehenden Leistungshindernissen sind wir ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Unverschuldet verspäteter Materialanlieferung verschieben den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits bestehenden Verzuges aufgetreten sind.
    2. Wir sind zur Teillieferung berechtigt, es sei denn, es handelt sich um zusammengehörende Teile einer Wohnungseinrichtung (z. B. Schrank, Sitzgruppe, Einbauküche oder ähnliches). Ausnahmen gelten für Elektrogeräte, für die derzeit deutlich längere Lieferfristen als für die Küchenmöbel gelten. Darüber werden wir den Kunden entsprechend vor Vertragsschluss informieren.
    3. Versenden wir auf Wunsch des Kunden den Vertragsgegenstand, erfolgt dies auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr des Untergangs der Ware bei Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen auf den Kunden über. Das gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist.

  5. Eigentumsvorbehalt

    Jede von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises.

  6. Verzug, Unmöglichkeit, Rücktritt

    Kommen wir mit der Überlassung eines Gegenstandes in Verzug und trifft uns bezüglich des Verzuges der Vorwurf grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes, werden wir dem Kunden sämtliche ihm daraus entstehenden Schäden ersetzen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit sind Ansprüche des Kunden ausgeschlossen.

  7. Montagearbeiten und Dekorationsarbeiten

    1. Die Montage von Küchen, Anbauwänden, etc. setzt einen waagerechten Boden voraus. Erforderliche Ausgleichsarbeiten sind nicht von uns geschuldet und werden gegebenenfalls nach Beauftragung gesondert berechnet. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vereinbarte Lieferung, Aufstellung oder Montage der Ware hinausgehen, insbesondere nicht zur Ausführung von Sanitär- und Elektroarbeiten, soweit sie mit uns nicht ausdrücklich anders vereinbart worden sind.
    2. Unsere Wartungs- und Reparaturtätigkeiten sowie Dekorationsarbeiten sind Dienstleistungen. Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Dienstleistungspreisliste. Fahrtkosten, Materialkosten und ähnliches werden entsprechend unseren jeweiligen Preislisten zusätzlich berechnet. Fahrtzeiten unserer Mitarbeiter gelten als Arbeitszeiten und sind entsprechend den Dienstleistungspreislisten zu vergüten.
    3. Verlangt der Kunde einen Kostenvoranschlag, werden wir die Sache untersuchen und sodann einen Kostenvoranschlag unterbreiten. Die Kosten dieser Untersuchung sind wiederum vom Kunden zu tragen. Die Kosten der Prüfung werden nach Aufwand berechnet und im Rahmen eines etwaigen Reparatur- bzw. Wartungsauftrages nur verrechnet, wenn dies ausdrücklich vorher vereinbart wurde.

  8. Gewährleistung

    Wir leisten Gewähr wie folgt:
    1. Ist der Kunde Verbraucher: Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Ist der Kunde Unternehmer: Die Gewährleistungsansprüche betragen 12 Monate. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche/Pflichtverletzungen, die in Ziffer 11. genannt sind.
    2. Ist der Kunde Unternehmer, so muss die gelieferte Ware unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; Anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
    3. Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird.

  9. Abwicklung von Fremdgarantien

    Garantien sind Leistungsversprechen, die vom Hersteller an den Kunden gegeben werden. Sie begründen daher für uns keinerlei Verpflichtung. Der Kunde ist daher selbst verpflichtet, auf seine Kosten die Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Ansprüche aus der Garantie herzustellen. Insbesondere trägt der Kunde die Kosten des Transportes zum und der Abholung vom Hersteller, Aufbau und Abbau.

  10. Zeichnungen, Pläne und Visualisierungen

    Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung steht dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht zu, von uns angefertigten Zeichnungen. Plänen, digitalen Bildern, Animationen, etc. (nachfolgend: Arbeitsergebnisse) im Rahmen und für die Zwecke des Vertrages zu nutzen. Anderslautende Vereinbarungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Vereinbarung. Wir behalten uns das Recht vor, gleiche Arbeitsergebnisse ohne Einverständnis des Kunden Dritten zur Verfügung zu stellen. Die von uns erstellten Arbeitsergebnisse stellen urheberrechtlich geschützte Werke dar. Durch Vorschläge oder sonstige fördernde Maßnahmen des Kunden oder Dritter wird kein Miturheberrecht zugunsten des Kunden und/oder Dritter begründet. Rechte an Zwischenergebnissen und Entwürfen, insbesondere an Daten, Ausdrucken oder Proofs, werden dem Kunden nicht eingeräumt. Diese verbleiben bei uns.

  11. Haftung für Pflichtverletzungen im Übrigen

    1. Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung sowie anderer in diesen Bestimmungen getroffener spezieller Regelungen gilt in den Fällen, dass wir eine Pflicht verletzt haben, folgendes: Wir haften für unsere Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen auf Schadensersatz höhenmäßig unbegrenzt auch für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen. Darüber hinaus haften wir nur in folgendem Umfang:
    2. Der Kunde hat uns zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfüllungsfrist zu gewähren, die drei Wochen nicht unterschreiten darf. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann der Kunde vom Vertrag zurück treten und/oder Schadensersatz verlangen.
    3. Verletzen wir eine vertragswesentliche Pflicht, also eine solche, ohne deren Einhaltung der Vertragszweck nicht erfüllt werden könnte, haften wir auch in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit und der leichten Fahrlässigkeit. In diesen Fällen ist der Schaden aber auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
    4. Liegt der Pflichtverstoß von uns nicht in der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, haften wir nur für die Fälle der groben Fahrlässigkeit und des Vorsatzes.
    5. Unsere Haftung wegen Arglist und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

  12. Streitschlichtungsstelle

    Wir sind nicht dazu bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

  13. Allgemeines

    Gegenüber Unternehmern gilt: Alleiniger Gerichtsstand ist nach unserer Wahl unser Sitz, oder der Sitz des Kunden. Für alle Streitigkeiten gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts gelten nicht.

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